Unterschied gesetzlich und privat versichert

Unterschied gesetzlich und privat versichert

Wer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen kann, entscheidet nicht nur über den Monatsbeitrag. Der Unterschied gesetzlich und privat versichert betrifft auch die Abrechnung beim Arzt, die Absicherung von Kindern, die langfristige Beitragsentwicklung und den Aufwand im Krankheitsfall. Eine vermeintlich günstigere Lösung kann deshalb je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich ausfallen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Regeln in Deutschland und ersetzt keine individuelle Beratung durch Krankenkasse, Versicherungsunternehmen oder unabhängige Versicherungsberatung.

Gesetzlich oder privat versichert: die Grundlogik

Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, funktioniert nach dem Solidarprinzip. Die Beiträge richten sich im Wesentlichen nach dem Einkommen, nicht nach Alter, Gesundheitszustand oder dem individuell erwarteten Behandlungsbedarf. Viele Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein.

Die private Krankenversicherung, kurz PKV, arbeitet anders. Versicherte schließen einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab und wählen einen Tarif. Der Beitrag hängt unter anderem vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung, Leistungsumfang und einem möglichen Selbstbehalt ab. Jede versicherte Person benötigt grundsätzlich einen eigenen Vertrag.

Nicht alle können frei wählen. Beschäftigte sind in der Regel versicherungspflichtig in der GKV, solange ihr regelmäßiges Einkommen unter der jeweils geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte oberhalb dieser Grenze können unter bestimmten Bedingungen in die PKV wechseln oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Die konkreten Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst.

Unterschied gesetzlich und privat versichert bei Beiträgen

In der GKV zahlen Beschäftigte einen einkommensabhängigen Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den allgemeinen Beitrag grundsätzlich je zur Hälfte. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, ebenfalls grundsätzlich hälftig. Für die soziale Pflegeversicherung fallen gesonderte Beiträge an.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten und Selbstständigen können Mindestbemessungsgrundlagen eine Rolle spielen. Wer nur ein geringes Einkommen hat, zahlt daher nicht automatisch einen entsprechend sehr niedrigen Beitrag. Einkommen etwa aus Kapitalvermögen oder Vermietung kann bei der Beitragsberechnung relevant sein.

In der PKV ist der Beitrag nicht direkt an das laufende Einkommen gekoppelt. Ein junger, gesunder Mensch kann zunächst deutlich weniger zahlen als in der freiwilligen GKV. Mit zunehmendem Alter, Tarifänderungen und steigenden Gesundheitskosten können Beiträge jedoch ansteigen. Private Versicherer bilden zwar Alterungsrückstellungen, dennoch sind Beitragserhöhungen möglich. Wer angestellt ist, erhält einen Arbeitgeberzuschuss, allerdings nur bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen.

Ein niedriger PKV-Einstiegsbeitrag ist daher kein vollständiger Kostenvergleich. Entscheidend ist, ob der Tarif auch bei weniger Einkommen, im Ruhestand, bei Familienzuwachs oder nach einem Berufswechsel tragbar bleibt.

Selbstbehalt und Erstattung in der PKV

Viele PKV-Tarife enthalten einen Selbstbehalt. Versicherte tragen dann pro Jahr einen vereinbarten Teil der Rechnungen selbst. Das kann den Monatsbeitrag senken, erhöht aber die planbaren Eigenkosten. Bei Angestellten ist außerdem relevant, dass der Arbeitgeberzuschuss den Selbstbehalt nicht ersetzt.

Privat Versicherte erhalten häufig Rechnungen von Arztpraxis, Klinik oder Apotheke und reichen sie bei ihrer Versicherung ein. Wie viel erstattet wird, bestimmt der Vertrag. Medizinisch sinnvoll bedeutet dabei nicht automatisch, dass jede Rechnung vollständig erstattungsfähig ist. Tarifbedingungen, Gebührenordnung und mögliche Begrenzungen sind entscheidend.

Leistungen: Mehr Auswahl ist nicht automatisch besser

Die GKV deckt medizinisch notwendige Leistungen nach dem gesetzlichen Leistungskatalog ab. Grundlage ist das Wirtschaftlichkeitsgebot: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten. Dazu gehören etwa viele Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel im Rahmen der Regeln sowie Krankenhausbehandlung in zugelassenen Einrichtungen.

Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten in der GKV häufig Festbeträge, Rabattverträge und Zuzahlungen. Manche Arzneimittel sind nur bei bestimmten zugelassenen Anwendungsgebieten oder unter weiteren Voraussetzungen erstattungsfähig. Die ärztliche Verordnung bleibt eine medizinische Entscheidung, keine Garantie auf Kostenübernahme.

PKV-Tarife können beispielsweise eine Erstattung für Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, umfangreichere Zahnleistungen, Heilpraktikerleistungen oder höhere Erstattungssätze vorsehen. Ob dies enthalten ist, unterscheidet sich erheblich von Tarif zu Tarif. Ein günstiger Basistarif kann deutlich weniger leisten als ein umfassender Tarif. Wer Angebote vergleicht, sollte daher nicht nur auf Begriffe wie „Premium“ oder „Komfort“ schauen, sondern auf konkrete Leistungsgrenzen, Zahnstaffeln, Hilfsmittelregelungen und Psychotherapie-Bedingungen.

Die oft genannte schnellere Terminvergabe für Privatpatientinnen und Privatpatienten ist kein garantierter Vertragsvorteil. Sie kann regional und je nach Fachgebiet vorkommen, ist aber kein verlässliches Kriterium für jede Behandlung.

Familienversicherung: häufig der entscheidende Punkt

Für Familien ist der Unterschied zwischen GKV und PKV besonders relevant. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder und nicht oder gering verdienende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner beitragsfrei familienversichert sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei privat Versicherten braucht jedes Kind einen eigenen Tarif. Das gilt auch dann, wenn beide Eltern privat versichert sind. Besonders sorgfältig sollte die Situation geprüft werden, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist. Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr und liegt sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, kann die kostenlose Familienversicherung des Kindes in der GKV ausgeschlossen sein. Dann kommen eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine PKV für das Kind infrage.

Für Beamtinnen und Beamte kann die Rechnung anders aussehen, weil Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Auch hier lohnt der Blick auf die konkrete Beihilfeverordnung und nicht nur auf den beworbenen Tarifpreis.

Wechsel: Der Rückweg ist oft schwieriger

Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist meist leichter als zurück. Wer wieder versicherungspflichtig beschäftigt wird, etwa weil das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, kann grundsätzlich wieder in die GKV kommen. Für Personen ab 55 Jahren gelten jedoch strenge Einschränkungen, wenn sie in den vergangenen Jahren nicht gesetzlich versichert waren.

Auch Selbstständigkeit, Elternzeit, Teilzeit oder ein längerer Auslandsaufenthalt können Einfluss auf den Versicherungsstatus haben. Deshalb sollte eine Wechselentscheidung nicht allein auf der aktuellen Einkommenssituation beruhen. Wer in die PKV geht, sollte realistisch prüfen, wie flexibel die Lösung bei veränderten Lebensplänen bleibt.

Innerhalb der PKV besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Tarifwechsel beim selben Versicherer. Alterungsrückstellungen können dabei teilweise erhalten bleiben. Ein vollständiger Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist oft komplizierter, weil eine erneute Gesundheitsprüfung und neue Vertragsbedingungen möglich sind.

Woran Sie die passende Absicherung prüfen können

Vor einer Entscheidung helfen fünf praktische Fragen:

  • Wie stabil ist mein Einkommen in den nächsten Jahren – auch bei Teilzeit, Selbstständigkeit oder Elternzeit?
  • Sollen Kinder oder ein Partner voraussichtlich beitragsfrei mitversichert werden?
  • Welche Leistungen sind mir tatsächlich wichtig, und welche Tarifgrenzen gelten dafür?
  • Kann ich Selbstbehalte, Beitragserhöhungen und Rechnungen vorfinanzieren?
  • Wie würde sich die Absicherung im Ruhestand entwickeln?

Ein Vergleich sollte immer die Pflegeversicherung einbeziehen. Zudem sollten Interessierte das Produktinformationsblatt, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Regelungen zu Beitragsanpassungen lesen. Bei einer PKV-Anfrage müssen Gesundheitsfragen vollständig und korrekt beantwortet werden. Unvollständige Angaben können später erhebliche Folgen für den Versicherungsschutz haben.

Quellen und fachliche Einordnung

Maßgeblich sind insbesondere die Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Angaben des GKV-Spitzenverbands sowie die Verbraucherinformationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für die individuelle Beitragshöhe und Leistungserstattung sind jedoch stets die konkrete Krankenkasse oder die jeweiligen PKV-Vertragsunterlagen ausschlaggebend.

Eine gute Entscheidung entsteht selten durch den niedrigsten Beitrag im ersten Jahr. Wer Leistungen, Familienplanung, finanzielle Reserven und die eigene berufliche Perspektive offen gegenüberstellt, kann mit konkreten Fragen deutlich besser in ein Gespräch mit Krankenkasse, Versicherer oder unabhängiger Beratung gehen.

Elektronische Patientenakte: Datenschutzerklärung

Elektronische Patientenakte: Datenschutzerklärung

Ein Arztbesuch, ein neues Rezept, ein Krankenhausaufenthalt – dabei entstehen Gesundheitsdaten, die besonders sensibel sind. Die elektronische patientenakte datenschutz erklärung beantwortet deshalb mehr als eine technische Frage: Wer darf welche Informationen sehen, wie lange und unter welchen Voraussetzungen? Für gesetzlich Versicherte ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA, seit 2025 schrittweise Teil der Regelversorgung. Sie soll Informationen dort verfügbar machen, wo sie medizinisch gebraucht werden. Ob und wie sie genutzt wird, bleibt aber in wesentlichen Punkten steuerbar.

Was die elektronische Patientenakte speichert

Die ePA ist eine digitale Akte der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann medizinisch relevante Dokumente bündeln, etwa Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Entlassberichte oder Angaben zu verordneten Arzneimitteln. Auch der elektronische Medikationsplan und Daten zu Arzneimittelverordnungen können dazugehören.

Der praktische Gedanke dahinter: Behandelnde sollen wichtige Vorinformationen nicht jedes Mal erneut erfragen oder auf Papier anfordern müssen. Das kann besonders hilfreich sein, wenn mehrere Praxen beteiligt sind, bei einem Umzug oder nach einer Behandlung im Krankenhaus. Eine ePA ersetzt jedoch nicht das ärztliche Gespräch, die Untersuchung oder die Verantwortung, Angaben kritisch einzuordnen. Nicht jeder ältere Befund ist für jede Behandlung relevant.

Gesundheitsdaten gehören nach der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Daher gelten für die ePA strengere Anforderungen als etwa für viele allgemeine Kundenkonten im Internet. Die technische Infrastruktur wird in Deutschland maßgeblich von der gematik gestaltet, während Krankenkassen ihren Versicherten den Zugang zur Akte anbieten.

Datenschutz bei der ePA: Wer kann zugreifen?

Grundsätzlich dürfen Versicherte selbst auf ihre ePA zugreifen. Für Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere zugelassene Leistungserbringer gilt kein unbegrenztes Leserecht. Der Zugriff ist an den Behandlungskontext und an gesetzliche beziehungsweise technische Vorgaben gebunden.

In der Praxis bedeutet das: Wer eine Arztpraxis oder Apotheke aufsucht, kann für diese Einrichtung Berechtigungen festlegen. Je nach Funktion der ePA-App und aktueller Ausgestaltung lassen sich Zugriffe zeitlich begrenzen und in vielen Fällen auch wieder entziehen. Versicherte können zudem bestimmte Dokumente verbergen oder löschen. Die konkreten Einstellungsmöglichkeiten unterscheiden sich teilweise zwischen den Apps der Krankenkassen und entwickeln sich weiter.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Zugriff auf die Akte und Kenntnis einzelner Daten. Eine Praxis sollte nur auf Informationen zugreifen, die für die Behandlung erforderlich sind. Medizinisches Personal unterliegt außerdem der beruflichen Schweigepflicht. Ein technisches Zugriffsrecht ist daher kein Freifahrtschein, beliebige Daten aus Interesse einzusehen.

Protokolle machen Zugriffe nachvollziehbar

Die ePA dokumentiert Zugriffe. Versicherte können in ihrer App oder über die von der Krankenkasse angebotenen Wege prüfen, welche Einrichtung wann auf die Akte zugegriffen hat. Diese Protokolle sind ein zentraler Schutzmechanismus: Auffälligkeiten werden dadurch nicht automatisch verhindert, aber sie können erkannt und gegenüber der Krankenkasse, der betreffenden Einrichtung oder gegebenenfalls Datenschutzaufsichtsbehörden angesprochen werden.

Wer keine App nutzen möchte oder kann, sollte die eigene Krankenkasse nach unterstützenden Zugangswegen fragen. Digitale Selbstverwaltung darf nicht dazu führen, dass Menschen ohne modernes Smartphone oder mit Unterstützungsbedarf ihre Rechte faktisch nicht wahrnehmen können.

Opt-out, Widerspruch und feine Einstellungen

Die ePA wird für gesetzlich Versicherte grundsätzlich angelegt, sofern kein Widerspruch erfolgt. Dieses sogenannte Opt-out-Verfahren ist ein wesentlicher Unterschied zu früheren Ansätzen, bei denen eine aktive Zustimmung zur Einrichtung erforderlich war. Ein Widerspruch ist bei der eigenen Krankenkasse möglich. Auch nach einer Anlage der Akte können Versicherte ihre Entscheidung und einzelne Berechtigungen anpassen.

Es gibt dabei nicht nur die Entscheidung „ePA ja oder nein“. Je nach angebotener Funktion können Versicherte etwa der Bereitstellung bestimmter Datenarten widersprechen, Dokumente verbergen oder Zugriffsberechtigungen einschränken. Für manche Menschen ist das ein sinnvoller Mittelweg: Sie möchten beispielsweise aktuelle Medikationsinformationen für die Behandlung verfügbar machen, besonders persönliche Unterlagen aber zunächst nicht einstellen oder sichtbar halten.

Eine pauschal richtige Entscheidung gibt es nicht. Wer häufig verschiedene Behandler aufsucht und eine komplexe Medikamenteneinnahme hat, kann von besser verfügbaren Informationen profitieren. Wer besonders sensible Diagnosen dokumentiert hat oder die digitale Verwaltung nicht selbst kontrollieren kann, wird möglicherweise stärker auf einzelne Berechtigungen, Unterstützung durch Vertrauenspersonen oder einen vollständigen Widerspruch achten.

Welche Risiken bleiben trotz hoher Schutzstandards?

Datenschutz bedeutet nicht, dass ein System risikofrei ist. Die ePA nutzt technische Schutzmaßnahmen wie sichere Identifizierung, Verschlüsselung und Zugriffsprotokollierung. Trotzdem bleiben Risiken: Zugangsdaten können verloren gehen, ein Smartphone kann in falsche Hände geraten oder Beschäftigte können ihre Zugriffsrechte missbrauchen. Auch fehlerhaft abgelegte oder missverstandene Informationen können im Versorgungsalltag Folgen haben.

Ein weiterer Punkt ist die Datenqualität. Eine ePA ist nur so nützlich wie ihr Inhalt. Fehlende Dokumente, veraltete Medikationslisten oder doppelt gespeicherte Befunde können zu Missverständnissen führen. Wer Einträge entdeckt, die aus eigener Sicht nicht stimmen oder nicht mehr aktuell sind, sollte dies mit der behandelnden Praxis besprechen. Medizinische Dokumentationen lassen sich nicht immer einfach entfernen, weil gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Dokumentationspflicht der behandelnden Stelle betroffen sein können.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Daten zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen, Suchterkrankungen, HIV oder genetischen Befunden. Diese Informationen können medizinisch relevant sein, werden aber häufig als besonders privat empfunden. Die Möglichkeit, Sichtbarkeit und Zugriffe differenziert zu steuern, ist daher keine Nebensache, sondern ein Kern der informierten Entscheidung.

Elektronische Patientenakte Datenschutz Erklärung: Das sollten Sie prüfen

Bevor Sie die ePA aktiv verwenden, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Einstellungen Ihrer Krankenkassen-App und die Informationen der Kasse. Prüfen Sie, ob die App durch eine sichere Anmeldung geschützt ist, etwa durch Gerätesperre und eine starke PIN. Teilen Sie Zugangsdaten nicht mit anderen Personen und melden Sie ein verlorenes Smartphone möglichst rasch.

Schauen Sie außerdem in das Zugriffsprotokoll, insbesondere nachdem Sie neue Einrichtungen besucht haben. Wenn Sie Dokumente einstellen oder einstellen lassen, überlegen Sie, ob sie aktuell, vollständig und für die weitere Behandlung sinnvoll sind. Bei Unklarheiten können Arztpraxis, Apotheke oder Krankenkasse erklären, welche Daten sie sehen können und wie lange eine Berechtigung gilt.

Wer einer anderen Person helfen möchte, sollte die vorgesehenen Vertretungsregelungen nutzen statt Zugangsdaten weiterzugeben. Das schützt beide Seiten und verhindert, dass später nicht mehr nachvollziehbar ist, wer Änderungen vorgenommen oder Daten eingesehen hat.

Datenfreigabe für Forschung: separat entscheiden

Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung ist von der Behandlung zu unterscheiden. Die ePA kann perspektivisch Möglichkeiten für eine datengestützte Forschung eröffnen. Dabei gelten eigene gesetzliche Regeln sowie Widerspruchsmöglichkeiten. Eine Freigabe für Forschung sollte nicht mit dem normalen Zugriff einer behandelnden Praxis verwechselt werden.

Forschungsdaten können gesellschaftlich nützlich sein, etwa um Krankheiten besser zu verstehen oder Versorgungsabläufe zu verbessern. Gleichzeitig sind Gesundheitsdaten nie völlig gewöhnliche Daten. Wer sich damit beschäftigt, sollte genau prüfen, welche Daten gemeint sind, zu welchem Zweck sie genutzt werden sollen, welche Schutzvorkehrungen gelten und wie ein Widerspruch ausgeübt wird.

Quellen und Stand der Informationen

Grundlage dieses Artikels sind Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur ePA, der gematik zur technischen und organisatorischen Ausgestaltung sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Datenschutzrechten. Berücksichtigt wurden außerdem die Datenschutz-Grundverordnung und die Regelungen des Sozialgesetzbuchs V. Stand: Oktober 2026. Da Funktionen, Fristen und App-Oberflächen weiterentwickelt werden können, sind die aktuellen Hinweise Ihrer Krankenkasse für konkrete Einstellungen maßgeblich.

Die ePA muss nicht blind akzeptiert oder grundsätzlich abgelehnt werden. Wer die eigenen Zugriffsrechte kennt, sensible Dokumente bewusst einordnet und bei Unsicherheit nachfragt, kann die Entscheidung besser an die persönliche Situation anpassen.

Wie funktioniert ein E-Rezept in Deutschland?

Wie funktioniert ein E-Rezept in Deutschland?

Stand: 6. Oktober 2026

Wer nach einem Arzttermin nur hört, das Rezept sei „auf der Karte“, fragt sich oft zu Recht: Wie funktioniert ein E-Rezept eigentlich? Gemeint ist nicht, dass das Medikament oder das Rezept als Datei auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Die Karte dient meist nur als Schlüssel, mit dem eine Apotheke ein sicher hinterlegtes Rezept abrufen kann. Für viele gesetzlich Versicherte ist das inzwischen der normale Weg zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Das E-Rezept soll den bisherigen rosa Papierausdruck ersetzen und Wege vereinfachen. Es ändert aber nichts daran, dass ein Arzt oder eine Ärztin ein Arzneimittel verordnen muss und die Apotheke vor der Abgabe prüft, ob alles korrekt ist. Auch Beratung, Zuzahlungen und die gesetzlichen Regeln zur Abgabe gelten weiter.

So funktioniert ein E-Rezept Schritt für Schritt

In der Arztpraxis wird die Verordnung in der Praxissoftware erstellt. Anschließend wird sie elektronisch signiert, also rechtlich verbindlich freigegeben, und verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur übermittelt. Das ist die geschützte digitale Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Das Rezept liegt danach auf einem zentralen, speziell dafür vorgesehenen Dienst bereit.

Bei einem üblichen Kassenrezept erhalten Sie nicht zwingend einen Papierausdruck. Die Praxis kann Ihnen aber einen Ausdruck mit einem Rezeptcode geben. Dieser Code ist ein Quadrat aus schwarzen Punkten, ähnlich einem QR-Code. Er enthält die Angaben, die eine Apotheke benötigt, um das E-Rezept abzurufen.

In der Apotheke gibt es mehrere Wege zur Einlösung. Am einfachsten ist für viele Menschen die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK. Die Apotheke liest die Karte ein und kann damit die für sie freigegebenen E-Rezepte abrufen. Die Karte selbst enthält dabei in der Regel nicht die vollständige Verordnung.

Alternativ kann der Rezeptcode auf Papier vorgelegt oder mit einer dafür geeigneten App übermittelt werden. Die offizielle E-Rezept-App ermöglicht es, Verordnungen digital einzusehen und an eine Apotheke zu senden. Dafür braucht man üblicherweise ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die zugehörige PIN. NFC ist eine Funktechnik für kurze Distanzen, die auch beim kontaktlosen Bezahlen verwendet wird.

Hat die Apotheke das Rezept abgerufen, prüft sie es wie ein Papierrezept. Sie kontrolliert etwa Dosierung, mögliche Rückfragen an die Praxis und die Verfügbarkeit des Arzneimittels. Ist alles in Ordnung, wird das Medikament abgegeben oder, falls angeboten, zur Abholung oder Lieferung vorbereitet.

E-Rezept einlösen: Karte, Ausdruck oder App?

Welche Variante praktisch ist, hängt vom Alltag und von den technischen Voraussetzungen ab. Mit der Gesundheitskarte ist kein Smartphone nötig. Sie gehen in eine Apotheke, geben die Karte ab und können das Medikament nach dem Abruf mitnehmen. Die PIN der Gesundheitskarte wird dafür in der Apotheke normalerweise nicht benötigt.

Der Papierausdruck bleibt ebenfalls eine gute Lösung, etwa wenn Sie kein geeignetes Smartphone nutzen oder einer anderen Person die Abholung ermöglichen möchten. Er ist kein „altes Rezept“, sondern lediglich der Zugang zum elektronisch hinterlegten Rezept. Geht der Ausdruck verloren, kann die Praxis oder Apotheke unter Umständen helfen, sofern das Rezept noch nicht eingelöst wurde. Eine Garantie gibt es dafür nicht – deshalb sollte der Code wie ein Rezept sorgfältig behandelt werden.

Die App ist vor allem hilfreich, wenn Sie vor dem Weg zur Apotheke sehen möchten, welche Verordnungen vorliegen, oder bei teilnehmenden Apotheken eine Bestellung vorbereiten wollen. Sie kann auch für Familien nützlich sein, ist aber mit mehr Einrichtung verbunden. Wer die App nur einmal im Jahr braucht, fährt mit Karte oder Ausdruck oft unkomplizierter.

Ein E-Rezept kann nicht gleichzeitig in mehreren Apotheken eingelöst werden. Sobald eine Apotheke es zur Abgabe verarbeitet hat, ist es für andere nicht mehr verfügbar. Wenn ein Medikament nicht vorrätig ist, lohnt es sich deshalb, vor der verbindlichen Bearbeitung nach einer Bestellung oder einer möglichen Alternative zu fragen. Über einen Austausch entscheidet die Apotheke nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der ärztlichen Verordnung.

Welche Rezepte sind elektronisch – und welche nicht?

Seit 2024 ist das E-Rezept für die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Arztpraxen der Regelfall. Das betrifft beispielsweise viele Medikamente, die nach einem Praxisbesuch verordnet werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle. Nicht jede Verordnung lässt sich schon in jeder Situation über denselben digitalen Weg ausstellen oder einlösen. Das kann unter anderem von der Rezeptart, der Praxissoftware, der Versorgungssituation und besonderen rechtlichen Anforderungen abhängen. Auch für privat Versicherte sind elektronische Verordnungen möglich, der Ablauf ist aber weniger einheitlich als bei Kassenrezepten. Manche Praxen stellen weiterhin Papierrezepte aus, andere nutzen digitale Lösungen, die mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung abgestimmt sind.

Das E-Rezept ersetzt außerdem nicht jede ärztliche Entscheidung durch Technik. Bei einer neuen oder unklaren Beschwerde ist eine medizinische Abklärung weiterhin etwas anderes als die bloße Ausstellung einer Folgeverordnung. Wer ein bekanntes Medikament regelmäßig benötigt, kann die Praxis fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Folgeverordnung ohne erneuten Termin möglich ist.

Fristen und Zuzahlung: Was bleibt gleich?

Die Form ist digital, die Regeln für die Gültigkeit bleiben es nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Rezeptart vorliegt und zu wessen Lasten das Medikament verordnet wurde. Bei gesetzlichen Kassenrezepten gilt für die Kostenübernahme in der Regel eine Einlösefrist von 28 Tagen. Danach kann eine Abgabe je nach Verordnung unter anderen Bedingungen möglich sein, etwa als Selbstzahlerleistung, oder die Verordnung ist nicht mehr verwendbar.

Deshalb ist es sinnvoll, ein E-Rezept möglichst zeitnah einzulösen und bei Unsicherheit direkt in der Apotheke nachzufragen. Dort lässt sich erkennen, welche Frist für die konkrete Verordnung gilt. Das ist verlässlicher als allgemeine Angaben aus dem Internet, denn Sonderregeln können sich unterscheiden.

Auch die gesetzliche Zuzahlung bleibt bestehen. Sie fällt nicht wegen des E-Rezepts an, sondern richtet sich nach den Regeln der Krankenversicherung und dem Preis des Arzneimittels. Wer von Zuzahlungen befreit ist, sollte den entsprechenden Nachweis wie bisher bereithalten.

Datenschutz beim E-Rezept: Was wird gespeichert?

Rezepte enthalten sensible Gesundheitsdaten. Darum nutzt das E-Rezept nicht einfach eine gewöhnliche E-Mail oder einen frei zugänglichen Cloud-Speicher. Die Übermittlung erfolgt über die Telematikinfrastruktur. Der Zugriff ist technisch abgesichert und an Berechtigungen gebunden.

Wichtig ist dennoch: Wer die Gesundheitskarte oder einen Rezeptcode besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Rezept in einer Apotheke einlösen. Behandeln Sie Karte und Ausdruck daher so umsichtig wie Bargeld oder andere wichtige Dokumente. Geben Sie einen Code nur an Personen weiter, denen Sie die Abholung tatsächlich anvertrauen.

In der E-Rezept-App können Versicherte ihre Verordnungen selbst verwalten. Welche Daten angezeigt werden und wie lange sie verfügbar sind, richtet sich nach den Funktionen der App und den geltenden Vorgaben. Wenn Sie nicht möchten, dass Daten auf dem Smartphone sichtbar sind, können Karte oder Papierausdruck die passendere Wahl sein. Die digitale Lösung ist freiwillig – für die Einlösung in der Apotheke genügt meist die Gesundheitskarte.

Wenn etwas nicht klappt

Manchmal erscheint ein erwartetes Rezept nicht in der Apotheke. Häufig wurde es noch nicht signiert oder noch nicht an den E-Rezept-Dienst übermittelt. Ein kurzer Anruf in der Praxis kann dann klären, ob die Verordnung bereits freigegeben wurde. Auch technische Störungen kommen vor, sowohl in Praxen als auch in Apotheken.

Wenn die Karte nicht gelesen werden kann, hilft oft der Rezeptausdruck. Ist auch dieser nicht vorhanden, kann die Praxis je nach Situation eine Lösung anbieten. Die Apotheke darf ein nicht auffindbares Rezept allerdings nicht einfach ersetzen. Das schützt vor Fehl- und Doppelabgaben, kann aber bedeuten, dass Sie noch einmal Kontakt zur Praxis aufnehmen müssen.

Für verlässliche, aktuelle Hinweise zum technischen Ablauf veröffentlichen die gematik, das Bundesministerium für Gesundheit und die gesetzlichen Krankenkassen Informationen. Bei Fragen zur konkreten Verordnung ist die Arztpraxis zuständig; zu Abgabe, Verfügbarkeit und Fristen kann die Apotheke direkt Auskunft geben.

Das E-Rezept nimmt vor allem Papier und einzelne Wege aus dem Ablauf – nicht die Verantwortung aus der Versorgung. Wer Karte, Ausdruck und App als unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten versteht, kann die Variante wählen, die zum eigenen Alltag und zum jeweiligen Rezept passt.

Wie funktioniert ein E-Rezept in Deutschland?

Wie funktioniert ein E-Rezept in Deutschland?

Wer morgens in der Praxis war und mittags in der Apotheke nur seine Gesundheitskarte vorlegt, nutzt oft bereits das E-Rezept. Doch wie funktioniert ein E-Rezept eigentlich – und welche Daten werden dabei übertragen? Der Ablauf ist digital, ersetzt aber weder die medizinische Entscheidung noch die Beratung in der Apotheke.

Wie funktioniert ein E-Rezept?

Ein E-Rezept ist eine ärztliche Verordnung, die nicht mehr primär auf einem rosa Papierrezept ausgedruckt wird. Die verordnende Praxis erstellt sie in ihrem Praxisverwaltungssystem, signiert sie elektronisch und übermittelt sie über die geschützte Telematikinfrastruktur an den E-Rezept-Fachdienst. Diese Infrastruktur ist das digitale Gesundheitsnetz in Deutschland, das unter anderem von der gematik organisiert wird.

Entscheidend ist: Das Rezept liegt nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst. Die Karte kann vielmehr in der Apotheke genutzt werden, um das dort hinterlegte Rezept abzurufen. Alternativ erhalten Patientinnen und Patienten einen Rezeptcode. Er kann in einer zugelassenen E-Rezept-App angezeigt oder als Papierausdruck mitgenommen werden. Der Ausdruck ist also kein klassisches Papierrezept, sondern ein Zugangsschlüssel mit einem zweidimensionalen Code.

Für gesetzlich Versicherte ist das E-Rezept bei vielen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seit Anfang 2024 der Regelfall. Dennoch gibt es Ausnahmen. Bei technischen Störungen, besonderen Verordnungsarten oder einzelnen Versorgungssituationen kann weiterhin ein Papierrezept verwendet werden. Auch für Privatrezepte und bestimmte Sonderrezepte können andere Abläufe gelten.

Vom Termin bis zur Abgabe in der Apotheke

Am Anfang steht immer die medizinische Verordnung. Ärztinnen, Ärzte oder andere dazu berechtigte Fachpersonen entscheiden nach Untersuchung und Gespräch, ob ein Arzneimittel verordnet werden soll. Das E-Rezept verändert diese Entscheidung nicht. Es verändert nur den Weg, auf dem die Verordnung zur Apotheke gelangt.

Nach der Eingabe prüft die Praxis die Angaben und versieht das Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese Signatur entspricht rechtlich in vielen Fällen der handschriftlichen Unterschrift und soll zeigen, dass die Verordnung tatsächlich von einer berechtigten Person stammt und nachträglich nicht unbemerkt verändert wurde.

Danach wird das E-Rezept im dafür vorgesehenen Dienst gespeichert. Für die Einlösung gibt es drei verbreitete Wege:

  • Die Apotheke liest die elektronische Gesundheitskarte ein.
  • Die Apotheke scannt den Code aus der E-Rezept-App.
  • Die Apotheke scannt den Code von einem Papierausdruck.

Welche Variante am praktischsten ist, hängt von der Situation ab. Wer ohnehin in eine Apotheke geht, braucht häufig nur die Gesundheitskarte. Wer vorab prüfen möchte, ob ein Arzneimittel verfügbar ist, kann den Code über eine geeignete App an eine Apotheke übermitteln. Dabei sollte klar sein, welche Apotheke die Anfrage erhält und welche Daten übermittelt werden.

Nach dem Abruf prüft die Apotheke das Rezept wie bei einer Papierverordnung: Ist es gültig? Ist das Arzneimittel verfügbar? Gibt es Hinweise zu Dosierung, Wechselwirkungen oder zur Einnahme? Bei gesetzlich Versicherten gelten außerdem die Regeln zur Abgabe rabattierter Arzneimittel und gegebenenfalls zur Zuzahlung. Das E-Rezept beschleunigt einzelne Schritte, nimmt der Apotheke diese fachliche Prüfung aber nicht ab.

Was die Gesundheitskarte kann – und was nicht

Ein häufiger Irrtum lautet: Alle Medikamente und Diagnosen seien auf der Gesundheitskarte gespeichert. Das ist so pauschal nicht richtig. Die elektronische Gesundheitskarte dient beim E-Rezept vor allem als Mittel, mit dem die Apotheke berechtigt auf offene Verordnungen zugreifen kann.

Die Apotheke benötigt dafür die Karte vor Ort und das Einverständnis der versicherten Person zur Einlösung. Ohne Karte, Rezeptcode oder eine andere zulässige Zugriffsart kann sie ein E-Rezept nicht einfach anhand eines Namens abrufen. Das schützt zwar nicht vor jedem Risiko, begrenzt aber den Zugriff auf die vorgesehenen Verfahren.

Wer eine E-Rezept-App verwenden möchte, benötigt je nach App und Funktion eine NFC-fähige Gesundheitskarte, eine PIN der Krankenkasse und ein geeignetes Smartphone. Nicht jede Karte und nicht jedes Gerät erfüllt diese Voraussetzungen. Deshalb bleibt der Ausdruck auf Papier eine sinnvolle Alternative, insbesondere für Menschen, die keine App nutzen möchten oder können.

Datenschutz: Welche Stellen sehen welche Informationen?

Auf einem E-Rezept stehen medizinisch relevante Angaben wie der Name des verordneten Arzneimittels, Dosierungshinweise und Daten zur versicherten Person. Solche Informationen sind besonders schützenswert. Deshalb läuft die Übermittlung nicht über gewöhnliche E-Mails oder unverschlüsselte Messenger-Dienste, sondern über die Telematikinfrastruktur.

Die Praxis kann die von ihr ausgestellte Verordnung sehen. Die Apotheke kann die Daten einsehen, die sie zur Abgabe und Beratung benötigt. Die Krankenkasse erhält Informationen, die für die Abrechnung erforderlich sind. Das bedeutet nicht, dass jede beteiligte Stelle automatisch die vollständige Krankengeschichte erhält.

Wie bei allen digitalen Gesundheitsangeboten bleibt Datenschutz aber auch eine Frage der konkreten Nutzung. Wer einen Rezeptcode an eine Apotheke sendet, sollte darauf achten, eine offizielle und vertrauenswürdige Anwendung zu verwenden. Bei Apps lohnt sich ein Blick darauf, wer sie anbietet, welche Berechtigungen verlangt werden und wie verständlich die Datenschutzerklärung ist.

Was passiert, wenn etwas nicht klappt?

Digital bedeutet nicht fehlerfrei. Es kann vorkommen, dass eine Praxis eine technische Störung meldet, die Gesundheitskarte nicht lesbar ist oder ein Rezept in der Apotheke noch nicht abrufbar erscheint. In solchen Fällen ist ein ruhiges Nachfragen meist sinnvoll: Wurde das Rezept bereits signiert und versendet? Ist die Karte aktuell? Liegt eine Störung im System vor?

Die Praxis kann bei technischen Problemen gegebenenfalls eine alternative Verordnung ausstellen. Die Apotheke kann erklären, ob der Rezeptcode vorhanden ist und welche Möglichkeit zur Einlösung besteht. Wichtig ist, nicht vorschnell von einer fehlenden Verordnung auszugehen: Zwischen dem Ausstellen in der Praxis und dem Abruf kann es praktische Verzögerungen geben.

Auch die Gültigkeit bleibt relevant. Ein E-Rezept ist nicht unbegrenzt einlösbar, nur weil es digital gespeichert wurde. Die Fristen richten sich unter anderem nach der Rezeptart und dem Versicherungsstatus. Wer ein Arzneimittel erst später benötigt oder eine Reise plant, kann in der Apotheke oder Praxis nach der konkret geltenden Frist fragen.

E-Rezept und Vorbestellung: Zwei getrennte Schritte

Das E-Rezept wird oft mit einer Arzneimittelvorbestellung verwechselt. Tatsächlich sind es unterschiedliche Vorgänge. Das E-Rezept belegt, dass eine gültige Verordnung vorliegt. Die Vorbestellung teilt einer bestimmten Apotheke mit, dass sie das Arzneimittel vorbereiten oder gegebenenfalls beschaffen soll.

Eine Übermittlung des Codes an eine Apotheke kann daher praktisch sein, etwa wenn ein Medikament nicht regelmäßig vorrätig ist. Sie ist aber keine automatische Zusage, dass das Mittel sofort verfügbar ist oder dass eine Abgabe ohne Rückfragen erfolgt. Gerade bei Rückfragen zur Dosierung, bei Lieferengpässen oder bei möglichen Wechselwirkungen kann die persönliche Beratung wichtig sein.

Welche Quellen sind für verlässliche Informationen geeignet?

Für den grundsätzlichen Ablauf sind Informationen der gematik, des Bundesministeriums für Gesundheit und der gesetzlichen Krankenkassen hilfreiche Anlaufstellen. Bei individuellen Fragen zum ausgestellten Rezept sind die verordnende Praxis und die abgebende Apotheke die passenden Ansprechpartner. Sie können beispielsweise klären, ob ein Rezept schon bereitsteht, ob eine Verordnung geändert werden muss oder welche Einlösefrist gilt.

Wer das E-Rezept zum ersten Mal nutzt, muss keine App installieren und keine digitalen Vorkenntnisse mitbringen. Die Gesundheitskarte oder ein Papierausdruck reichen in vielen Fällen aus. Am hilfreichsten ist es oft, beim nächsten Praxis- oder Apothekenbesuch gezielt zu fragen, welcher Einlöseweg zur eigenen Situation passt.

E-Rezept nicht abrufbar: Praxis oder Apotheke kontaktieren?

E-Rezept nicht abrufbar: Praxis oder Apotheke kontaktieren?

Wenn ein E-Rezept nicht abgerufen werden kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Verordnung verloren ist. Entscheidend ist, an welcher Stelle der Ablauf stockt. Mit einer genauen Rückfrage lassen sich Erstellung, Zugriff und Einlösung getrennt klären.

Zuerst den Ablauf beschreiben

Notieren Sie, wann und von welcher Praxis die Verordnung angekündigt wurde. Welchen Zugang verwenden Sie: Gesundheitskarte, App oder Ausdruck? Welche konkrete Rückmeldung haben Sie erhalten? Schreiben Sie möglichst den Wortlaut auf, ohne persönliche Rezeptcodes öffentlich zu teilen.

Ein unklarer Satz wie „Es geht nicht“ hilft wenig bei der Zuordnung. Eine Beschreibung wie „Die Apotheke kann mit meiner Karte keine aktuelle Verordnung finden“ ist konkreter.

Die Praxis nach dem Fertigstellungsstatus fragen

Ein Rezept muss im vorgesehenen System erstellt und ärztlich signiert sein. Fragen Sie deshalb, ob dieser Schritt abgeschlossen wurde. Wenn mehrere Medikamente besprochen wurden, klären Sie, welche davon tatsächlich verordnet wurden.

Erbitten Sie gegebenenfalls eine Erklärung zum vorgesehenen Zugang oder einen passenden Ausdruck. Fordern Sie nicht vorsorglich mehrere neue Verordnungen an, bevor geklärt wurde, was mit der ursprünglichen geschehen ist.

Die Apotheke nach dem Einlöseversuch fragen

Die Apotheke kann erklären, welche Rückmeldung beim Abruf erscheint und ob ein anderes Zugangsverfahren für die vorhandene Verordnung sinnvoll ist. Fragen Sie auch, ob das Problem den Abruf oder die Verfügbarkeit des Medikaments betrifft. Das sind unterschiedliche Schwierigkeiten.

Rückfrage Zuständiger Ausgangspunkt
Wurde die Verordnung erstellt und signiert? Verordnende Praxis
Welche Rückmeldung erscheint beim Abruf? Apotheke beziehungsweise verwendeter Zugang
Ist das verordnete Präparat vorrätig? Apotheke
Wie wird ein zeitkritischer Bedarf versorgt? Behandelnde Praxis und Apotheke

Zeitkritische Versorgung ausdrücklich ansprechen

Sagen Sie bei der Rückfrage, wenn ein verordnetes Medikament dringend benötigt wird. Eine technische Störung ist kein Grund, die Behandlung eigenständig zu verändern oder ein anderes Präparat ohne fachliche Abstimmung zu verwenden.

Häufige Fragen

Muss ich sofort ein neues Rezept anfordern?

Klären Sie zunächst den Status der vorhandenen Verordnung.

Bedeutet ein fehlender Abruf, dass das Medikament nicht lieferbar ist?

Nein. Technischer Zugriff und Warenverfügbarkeit sind getrennte Fragen.

Darf ich den Rezeptcode in sozialen Medien zeigen?

Teilen Sie Codes und Gesundheitsdaten nicht öffentlich; nutzen Sie die vorgesehenen sicheren Kontakte.

Ihr nächster Schritt: Sammeln Sie die genaue Rückmeldung und fragen Sie zuerst nach dem passenden Status im Ablauf.

Weiterführende Ratgeber

  • [E-Rezept einlösen: Mit Gesundheitskarte, App oder Ausdruck](/ratgeber/e-rezept-einloesen/)
  • [Online-Apotheke prüfen: So erkennen Sie einen legalen Anbieter](/ratgeber/online-apotheke-pruefen/)

Quellen

Pharmako Express veröffentlicht allgemeine Gesundheitsinformationen. Wir verkaufen keine Medikamente und bieten keine medizinischen Konsultationen oder individuelle Beratung an. Dieser Beitrag ersetzt keine professionelle Untersuchung oder Beratung.

Gesundheits-Apps auswählen: Datenschutz, Kosten und Nutzen prüfen

Gesundheits-Apps auswählen: Datenschutz, Kosten und Nutzen prüfen

Eine Gesundheits-App sollte zu einer klaren Aufgabe passen: Aktivitäten dokumentieren, Informationen ordnen oder eine bestimmte Versorgung unterstützen. Prüfen Sie vor der Installation Zweck, Datenverarbeitung und Kosten. Eine ansprechende Oberfläche ist kein Nachweis für medizinischen Nutzen.

Zuerst die Aufgabe festlegen

Was möchten Sie mit der Anwendung tun? Eine App für allgemeine Gewohnheiten ist etwas anderes als eine digitale Anwendung zur Behandlung einer Erkrankung. Je genauer Sie den Zweck kennen, desto leichter können Sie unnötige Funktionen erkennen.

Notieren Sie, welche Angaben Sie eingeben müssten und ob Sie diese Funktion tatsächlich regelmäßig verwenden wollen. Eine App, die kaum genutzt wird, kann dennoch Gebühren verursachen oder Daten verarbeiten.

Wellness-App und DiGA unterscheiden

Nicht jede Gesundheits-App ist eine digitale Gesundheitsanwendung, kurz DiGA. Für eine DiGA prüfen Sie den Eintrag im offiziellen BfArM-Verzeichnis und dessen konkrete Angaben. Ein App-Store-Eintrag ersetzt diese Prüfung nicht.

Verwechseln Sie eine mögliche Verordnungsfähigkeit nicht mit persönlicher Eignung. Die Frage, ob eine Anwendung zu Ihrer Behandlung passt, gehört in das Gespräch mit der betreuenden Fachperson.

Datenschutz nachvollziehen

Lesen Sie, wer verantwortlich ist und wofür Daten verwendet werden. Welche Berechtigungen verlangt die App? Ist eine Weitergabe an andere Unternehmen beschrieben? Wie lassen sich Konto und Daten verwalten?

Wenn die Erklärung unverständlich bleibt, fragen Sie nach oder verzichten Sie zunächst auf sensible Angaben. Eine Verschlüsselungsbehauptung allein beantwortet nicht, welche Informationen verarbeitet oder weitergegeben werden.

Gesamtkosten prüfen

Prüffrage Worauf Sie achten
Kostenlos oder Testphase? Wann eine Zahlung beginnt
Einmalbetrag oder Abonnement? Laufzeit und wiederkehrende Kosten
Welche Funktionen sind enthalten? Zusätzliche Freischaltungen
Wie kündige ich? Zugang zum tatsächlichen Kündigungsweg

Screenshots der Buchungsbedingungen können helfen, die eigene Entscheidung zu dokumentieren. Sie ersetzen jedoch nicht das Lesen der aktuellen Bedingungen.

Häufige Fragen

Ist jede Gesundheits-App medizinisch geprüft?

Nein. Prüfen Sie den konkreten Status und die belegten Aussagen des Angebots.

Sind viele Sterne ein Wirksamkeitsnachweis?

Nutzerbewertungen beschreiben Erfahrungen, nicht automatisch medizinische Evidenz.

Übernimmt die Krankenkasse jede App?

Nein. Erstattung und Zugang müssen für das konkrete Angebot geklärt werden.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Zweck, Daten und Gesamtkosten, bevor Sie Gesundheitsinformationen eingeben.

Weiterführende Ratgeber

  • [Gesundheitsinformationen im Internet: So prüfen Sie Quellen und Versprechen](/ratgeber/gesundheitsinformationen-pruefen/)
  • [Elektronische Patientenakte: Zugriff und Datenschutz verstehen](/ratgeber/elektronische-patientenakte/)
  • [Online-Arztangebote vergleichen: Leistungen und Kosten prüfen](/ratgeber/online-arztangebote-vergleichen/)

Quellen

Pharmako Express veröffentlicht allgemeine Gesundheitsinformationen. Wir verkaufen keine Medikamente und bieten keine medizinischen Konsultationen oder individuelle Beratung an. Dieser Beitrag ersetzt keine professionelle Untersuchung oder Beratung.