Gesundheitssystem in Deutschland: So finden Sie die richtige Hilfe

Gesundheitssystem in Deutschland: So finden Sie die richtige Hilfe

Bei vielen gesundheitlichen Anliegen ist die Hausarztpraxis eine gute erste Anlaufstelle. Facharztpraxen übernehmen spezialisierte Untersuchungen und Behandlungen. Brauchen Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann, hilft die 116117. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall wählen Sie 112.

Doch wie bekommt man einen Termin? Wann ist eine Überweisung nötig? Und welche Kosten übernimmt die Versicherung? Dieser Wegweiser erklärt die wichtigsten Schritte im deutschen Gesundheitssystem – von der Praxissuche bis zum Einlösen eines Rezepts.

Wohin wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen?

Situation Passende Anlaufstelle
Allgemeines gesundheitliches Anliegen während der Sprechzeiten Hausarztpraxis
Spezielle Untersuchung oder fachärztliche Behandlung Passende Facharztpraxis; Überweisung vorher klären
Dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116117
Lebensbedrohlicher Notfall, etwa Bewusstlosigkeit oder schwere Atemnot Rettungsdienst unter 112
Fragen zur Anwendung eines bereits verordneten Medikaments Apotheke oder verordnende Praxis
Fragen zur Erstattung oder zu Ihrem Versicherungsumfang Krankenkasse beziehungsweise private Krankenversicherung

Wenn Sie unsicher sind, welche Versorgung Sie benötigen, kann die 116117 bei der Einordnung helfen. Bei einem vermuteten lebensbedrohlichen Notfall rufen Sie direkt 112 an.

Krankenversicherung: Was bedeutet gesetzlich oder privat?

Für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Die beiden wichtigsten Systeme sind die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Eine private Versicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Bei der GKV werden übernommene Behandlungen in einer Vertragspraxis normalerweise direkt abgerechnet. Sie weisen Ihren Versicherungsschutz mit der elektronischen Gesundheitskarte oder einem anderen anerkannten Nachweis nach. Für bestimmte Leistungen können dennoch Zuzahlungen oder Eigenanteile entstehen.

Privatversicherte erhalten für ärztliche Behandlungen üblicherweise eine Rechnung. Wie viel die Versicherung erstattet, hängt unter anderem vom vereinbarten Tarif und einem möglichen Selbstbehalt ab.

Praktischer Tipp: Klären Sie vor einer Behandlung, ob die Praxis gesetzlich Versicherte behandelt und ob die geplante Leistung über Ihre Versicherung abgerechnet wird.

Hausarzt oder Facharzt: Wo beginnen?

Die Hausarztpraxis hilft besonders bei allgemeinen Beschwerden, unklaren gesundheitlichen Fragen und der Koordination verschiedener Behandlungen. Facharztpraxen sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Hauterkrankungen, Augenheilkunde oder Orthopädie.

Brauchen Sie immer eine Überweisung?

Nein. Viele Facharztpraxen können Sie grundsätzlich direkt aufsuchen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für bestimmte Fachrichtungen, etwa Radiologie, ist eine Überweisung erforderlich. Auch in einem vereinbarten Hausarztmodell können besondere Regeln gelten.

Fragen Sie deshalb bei der Terminbuchung, welche Unterlagen die Praxis benötigt. Eine Überweisung dient der fachärztlichen Weiterbehandlung; eine Einweisung betrifft eine geplante Krankenhausbehandlung. Die Begriffe sind nicht austauschbar.

So finden Sie einen Arzttermin

Beginnen Sie mit der Praxis Ihrer Wahl und beschreiben Sie Ihr Anliegen kurz. Nennen Sie auch Ihre Versicherungsart. Fragen Sie nach freien Terminen oder einer geeigneten Sprechstunde.

Für gesetzlich Versicherte bietet der Terminservice der 116117 eine weitere Möglichkeit. Er ist telefonisch und online erreichbar.

Überweisung und Vermittlungscode sind unterschiedliche Dinge

Für viele Facharzttermine über den 116117-Terminservice brauchen Sie eine Überweisung mit einem Vermittlungscode. Dieser wird bei entsprechendem dringendem Behandlungsbedarf ausgestellt.

Ausnahmen gelten unter anderem für Termine bei Haus-, Kinder-, Augen- und Frauenärzten sowie für ein psychotherapeutisches Erstgespräch: Dafür ist beim Terminservice keine Überweisung mit Vermittlungscode erforderlich.

Diese Vermittlungsregeln bedeuten nicht, dass jede direkte Buchung bei einer Facharztpraxis einen Code erfordert. Fragen Sie bei der jeweiligen Praxis oder beim Terminservice nach den Voraussetzungen für Ihr Anliegen.

116117 oder 112: Was ist der Unterschied?

Die 116117 ist für dringende medizinische Anliegen gedacht, die nicht lebensbedrohlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft insbesondere dann, wenn Praxen geschlossen sind und die Behandlung nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann.

Die 112 ist die Nummer für lebensbedrohliche Notfälle und schwere Unfälle. Eine Notaufnahme ist keine allgemeine Alternative, um schneller einen regulären Arzttermin zu erhalten.

Speichern Sie beide Nummern im Telefon. So müssen Sie im entscheidenden Moment nicht danach suchen.

Was sollten Sie zum Arzttermin mitbringen?

Eine kurze Vorbereitung erleichtert das Gespräch. Hilfreich sind:

  • Gesundheitskarte oder anderer Versicherungsnachweis;
  • gegebenenfalls Überweisung und relevante Befunde;
  • eine aktuelle Liste Ihrer Medikamente, einschließlich frei verkäuflicher Mittel;
  • Angaben zu bekannten Allergien;
  • kurze Notizen zu Ihren Beschwerden und den wichtigsten Fragen.

Schreiben Sie beispielsweise auf, seit wann die Beschwerden bestehen und was Sie besonders klären möchten. Wenn Sie sprachliche Unterstützung benötigen, fragen Sie vorab nach den Möglichkeiten der Praxis.

Zum Abschluss können Sie fragen: Was ist der nächste Schritt? Wann erhalte ich Ergebnisse? An wen wende ich mich, wenn sich mein Zustand verändert?

Welche Kosten können entstehen?

Eine Krankenversicherung übernimmt nicht automatisch jede angebotene Leistung. Unterscheiden Sie zwischen versicherten Leistungen, gesetzlichen Zuzahlungen und privat zu bezahlenden Angeboten.

Zuzahlungen für Medikamente

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der GKV zahlen Erwachsene grundsätzlich zehn Prozent des Preises: mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, jedoch nie mehr als den tatsächlichen Preis des Mittels. Es gibt Ausnahmen und Befreiungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von diesen Arzneimittelzuzahlungen befreit.

Bei hohen laufenden Zuzahlungen lohnt sich eine Nachfrage bei der Krankenkasse zur Belastungsgrenze. Die reguläre Grenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; unter bestimmten Voraussetzungen gilt für schwerwiegend chronisch Erkrankte ein Prozent. Eine Befreiung muss beantragt werden.

Selbstzahlerleistungen und IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, gehören nicht zum regulären Leistungskatalog der GKV. Manche Krankenkassen übernehmen bestimmte Angebote zusätzlich.

Fragen Sie vor der Entscheidung nach Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten schriftlich geben und klären Sie eine mögliche Erstattung mit Ihrer Krankenkasse. Ein Angebot wird nicht allein dadurch notwendig, dass es in einer Praxis verfügbar ist.

E-Rezept: So kommen Sie an verordnete Medikamente

Ein E-Rezept wird von der Praxis digital erstellt und ärztlich signiert. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV ist es grundsätzlich der Standard; für bestimmte Verordnungen gelten Ausnahmen.

Einlösen können Sie es je nach Zugang über:

  • die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke;
  • eine unterstützte E-Rezept-App;
  • einen Papierausdruck mit Rezeptcode.

Sie benötigen also kein Smartphone, um ein E-Rezept einzulösen.

Wenn die Apotheke kein Rezept abrufen kann, fragen Sie in der verordnenden Praxis nach, ob es bereits fertiggestellt und signiert wurde. Ein E-Rezept ersetzt die ärztliche Verordnung nicht: Ob ein Medikament angezeigt ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Wann kann eine Videosprechstunde helfen?

Bei einer Videosprechstunde sprechen Sie online mit einer Ärztin oder einem Arzt. Ob diese Form für Ihr Anliegen geeignet ist oder eine Untersuchung vor Ort nötig wird, muss medizinisch beurteilt werden.

Klären Sie vor der Buchung:

  • Wer führt die Behandlung durch?
  • Welche Anliegen werden betreut?
  • Erfolgt die Abrechnung über Ihre Versicherung oder privat?
  • Welche zusätzlichen Kosten oder wiederkehrenden Zahlungen können entstehen?
  • Wie funktioniert die weitere Betreuung, wenn eine Untersuchung vor Ort nötig ist?

Die Online-Buchung allein bedeutet keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Klären Sie die Abrechnung konkret mit Praxis beziehungsweise Anbieter und Versicherung. Bei lebensbedrohlichen Notfällen ist eine Videosprechstunde kein geeigneter Zugang.

Ihr nächster Schritt

Klären Sie zuerst, wie dringend Ihr Anliegen ist. Wählen Sie dann die passende Anlaufstelle und fragen Sie vor der Buchung nach Versicherungsabrechnung, Überweisung und benötigten Unterlagen.

Für die Suche nach einer Praxis oder einem Termin können Sie den offiziellen Patientenservice 116117 nutzen. Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz beantwortet Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung.

Häufige Fragen zum deutschen Gesundheitssystem

Kann ich ohne Überweisung zum Facharzt gehen?

In vielen Fällen ja. Für bestimmte Fachrichtungen und besondere Versorgungsmodelle gelten Ausnahmen. Fragen Sie vor der Buchung in der Praxis nach. Für die Vermittlung über 116117 können zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Was mache ich, wenn meine Hausarztpraxis geschlossen ist?

Bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, hilft der Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall wählen Sie 112.

Brauche ich für ein E-Rezept eine App?

Nein. Sie können ein E-Rezept auch mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke oder mit einem Papierausdruck des Rezeptcodes einlösen.

Bezahlt die Krankenkasse jeden Online-Arzttermin?

Nein. Entscheidend sind die konkrete Leistung, der Anbieter und die Abrechnungsbedingungen. Klären Sie vor der Buchung, ob es sich um eine Kassenleistung oder eine privat zu bezahlende Behandlung handelt.

Weiterführende Ratgeber

  • [E-Rezept einlösen: Mit Gesundheitskarte, App oder Ausdruck](/ratgeber/e-rezept-einloesen/)
  • [Hausarzt oder Facharzt? Überweisungen und Termine verstehen](/ratgeber/facharzt-ueberweisung/)
  • [Videosprechstunde: Ablauf, Kosten und Grenzen](/ratgeber/videosprechstunde/)
  • [116117 oder 112? Hilfe außerhalb der Sprechzeiten finden](/ratgeber/116117-oder-112/)

Quellen

Pharmako Express veröffentlicht allgemeine Gesundheitsinformationen. Wir verkaufen keine Medikamente und bieten keine medizinischen Konsultationen oder individuelle Beratung an. Dieser Beitrag ersetzt keine professionelle Untersuchung oder Beratung.